Die Annullierungsbedingungen


Wenn der Mieter, aus welchem Grund auch immer, den Mietvertrag annulliert, oder ohne ausdrückliche Annullierung, seine Rechte, welche aus dem Vertrag hervorgehen, gar nicht oder nur zum Teil nutzt, wird dem Mieter zugunsten eine Ersatzleistung  gemäß nachfolgender Staffelzinsrechnung angerechnet:


15% des Mietbetrags, wenn die Annullierung mehr als drei Monate vor dem Anfangsdatum der Mietperiode liegt.

50% des Mietbetrags, wenn die Annullierung eine Woche bis drei Monate vor dem Anfangsdatum der Mietperiode liegt.

100% des Mietbetrags, wenn die Annullierung weniger als eine Woche vor dem Anfangsdatum der Mietperiode liegt.

Wenn das Apartment für die gleiche Periode nachträglich vermietet werden kann, wird der vollständige Betrag, minus € 25,00 Bearbeitungsgebühr, vom Vermieter an den Mieter rückerstattet.